Über die Foundation

Die Wandel & Goltermann Foundation wurde 1987 von den Gesellschaftern der damaligen Wandel & Goltermann Firmengruppe mit einem Stiftungskapital von DM 1.000.000,- gegründet. Stiftungszweck war und ist es noch heute, die unternehmerische Leistung der beiden Gründer Wolfram Wandel (1903–1964) und Ulrich Goltermann (1906–1986) zu würdigen und lebendig zu halten.

Aus den Erträgnissen des Stiftungskapitals werden Projekte auf dem Gebiet der Interkulturellen Kommunikation und der Nachrichten- und Informationstechnik gefördert. Dabei werden Zuschüsse für Forschungs- und Ausbildungsprojekte, wissenschaftliche Arbeiten, Dissertationen und andere als förderungswürdig geltende Arbeiten gewährt. Begünstigte sind vorzugsweise Hochschulen, Institutionen und Personen in Baden-Württemberg.

Daneben obliegt der Stiftung der Aufbau und die Betreuung des Firmenarchivs der früheren Wandel & Goltermann Firmengruppe für den Zeitraum 1923 bis 1998.

Gründungsakt 1987 in Einigen bei Reutlingen Von links nach rechts: Albrecht Wandel (Stifter), Prof. Dr. Effenberg (Rektor der Universität Stuttgart), Renate Wandel (Stifterin), Profil. Dr. Engler (Wissenschaftsminister) und Frank Goltermann (Stifter)

Historie

1988 - 1997

In den ersten Jahren war es Ziel der Stiftung, die Erträge aus dem damaligen Stiftungsvermögen von einer Million DM der Förderung der Wissenschaft, vornehmlich an Universitäten des Landes Baden-Württemberg, zukommen zu lassen. Die beiden Firmengründer Wolfram Wandel (1903 - 1964) und Ulrich Goltermann (1906 - 1986) waren Absolventen der damaligen Technischen Hochschule Stuttgart und wurden 1960 bzw. 1971 zu Ehrensenatoren berufen. Die Pflege enger fruchtbarer Kontakte zu ihrer Hochschule war beiden Unternehmern zeitlebens ein großes Anliegen.

Es lag daher nahe bei der Einrichtung der Stiftung vor allem die nachrichtentechnischen Lehrstühle der Universität Stuttgart zu fördern. So wurden in den ersten zehn Jahren der Stiftungstätigkeit unter dem Vorsitz von Frank Goltermann über 40 Forschungsprojekte mit einem Fördervolumen von über 200.000,- € bezuschusst, außerdem konnte eine Vielzahl von Diplomanten und Doktoranden von der Stiftung unterstützt werden.

Als Mitglieder des fünfköpfigen Stiftungs-
vorstands haben sich in diesem Zeitraum engagiert:

Von der Wandel & Goltermann Firmengruppe

  • Senator Dipl.-Ing. Frank Goltermann (Stifter und Vorsitzender)
  • Senator Dipl. rer. pol. Albrecht Wandel (Stifter und stellv. Vorsitzender)
  • Dipl.-Ing. Frank Coenning
  • Dr.-Ing. Wolfgang Grupp und
  • Professor Dr.-Ing. Eberhard Schuon

Von der Universität Stuttgart

  • Professor Dr.-Ing. Gerhard Kohn
  • Professor Dr.-Ing. Paul Kühn und
  • Professor Dr.-Ing. Friedrich Landstorfer.
Verleihung der Ehrensenatorenwürde an Wolfram Wandel
Verleihung Ehrensenatorwürde an Ulrich Goltermann
1998 - 2000

Mit dem 75-jährigen Firmenjubiläum und der zunehmenden Internationalisierung der Firmengruppe hatte sich die Stiftung – inzwischen unter dem Namen Wandel & Goltermann Foundation – eine Neuausrichtung gegeben. So hat sie sich nun der Forschung auf dem Gebiet der interkulturellen Kommunikation angenommen. Diese Förderung erfolgte in Form von Zuschüssen zu wissenschaftlichen Arbeiten, Veranstaltungen und Projekten. Als höchste Auszeichnung wurde jährlich nach einen ausgewählten Themenschwerpunkt ein Stiftungspreis unter dem Namen „Interculturale Award“ vergeben.

Neben der weiteren Förderung von Projekten an Universitäten stellte die Wandel & Goltermann Firmengruppe in diesem Zeitraum großzügig vergütete Praktikantenplätze an ihren internationalen Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsstandorten zur Verfügung.

Der Vorstand – seit 1998 bestehend aus Albrecht Wandel (Vorsitz) und Frank Goltermann (stellvertretender Vorsitzender) – wurde von einem internationalen Stiftungskuratorium als Auswahlgremium für die Vergabe der Stiftungspreise unterstützt. Dieser bestand aus:

• Professor. Dr. Dr. Klaus Macharzina (Vorsitzender), Universität Stuttgart - Hohenheim, Deutschland
• Professor Jean-Pierre Banâtre, Universität Rennes, Frankreich
• Professor Dr. Carl August Zehnder, ETH Zürich, Schweiz
• Professor Ivan Sidgreaves, University of Plymouth, Großbritannien

2000 - 2012

Mit der mehrheitlichen Veräußerung der Wavetek Wandel Goltermann – 1998 entstanden durch die Verschmelzung mit der amerikanischen Firmengruppe Wavetek – an eine amerikanische Investorengruppe, war der Bezug zwischen Foundation und der Firmengruppe nicht mehr gegeben.

In den Stiftungsvorstand mit Albrecht Wandel und Frank Goltermann wurden zwei weitere Mitglieder berufen.

Als Vertreter der Technischen Universität Stuttgart

  1. Professor Dr. Joachim Speidel,

von der Universität Stuttgart-Hohenheim

  1. Präsident Professor Dr. Dr. Klaus Macharzina.

Neben der Förderung von Forschungsprojekten wurde der Stiftungszweck mit dem Aufbau eines Firmenarchivs erweitert. So verfügt die Stiftung heute über eine umfangreiche Firmendokumentation für den Zeitraum 1923 - 1998 sowie über sämtliche Produkte mit besonderer Bedeutung für die frühere Wandel & Goltermann Firmengruppe hinsichtlich technischem Fortschritt und wirtschaftlichem Erfolg.

2012 - 2018

Im Zuge der Vorbereitung zur Übergabe der Verantwortung der Foundation an die nächste Generation wurde der Fokus der Fördertätigkeit regionaler ausgerichtet. Zukünftig sollen vor allem Studenten und Projekte der Reutlingen University gefördert werden, daneben aber auch noch die Nachrichtentechnischen und Nachrichtentechnisch nahen Lehrstühle der Universität Stuttgart.

Durch die Neuausrichtung wurde die Zusammensetzung des Vorstands neu gefasst. Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Macharzina sowie Prof. Dr.-Ing Speidel schieden aus dem Vorstand aus.

Der neue Vorstand kann nun aus bis zu vier Mitgliedern bestehen. Neben jeweils einem Vertreter der Stiftungsfamilien sollen mittelfristig zwei weitere Vertreter von Universitäten und Hochschulen des Landes Baden-Württemberg, darunter ein Vertreter der Reutlingen University, berufen werden.

Zur Unterstützung des Vorstandes wurde Katharina Wandel-Kretzschmar als Geschäftsführerin im Jahr 2014 bestellt.

Im Jahr 2016 werden Katharina Wandel-Kretzschmar und Burkhard Goltermann in den Vorstand der Wandel & Goltermann Foundation berufen und leiten die Übergabe an die nachfolgende Generation ein.

Bezug der neuen Räumlichkeiten für das W&G Museum und Firmenarchiv in Pfullingen mit offizieller Eröffnungsfeier im Oktober 2016. 

2018 - 2022

Albrecht Wandel, Frank Goltermann und Burkhard Goltermann ziehen sich aus dem Vorstand zurück. Im neu gegründeten Familienbeirat stehen Albrecht Wandel und Burkhard Goltermann weiterhin dem Vorstand beratend zur Seite. 


Rolf Trieflinger (damaliger Geschäftsführer der Firma VIAVI Solutions, Nachfolgefirma der früheren Wandel & Goltermann Gruppe) tritt in den Vorstand ein und bildet mit Katharina Wandel-Kretzschmar (Vorsitzende) das neue Führungsduo der Stiftung. 


Im Alter von 92 Jahren verstirbt Frank Goltermann im Jahr 2021.

2022 - heute

Andreas-Christoph Beyertt (Geschäftsführer der Firma VIAVI Solutions) wird als weiteres Mitglied des Vorstandes berufen. 

Burkhard Goltermann tritt auf eigenem Wunsch aus dem Familienbeirat aus und verlässt die Stiftung. Ein neu geschaffener Beitrat wird ins Leben gerufen und mit ehrenamtlichen und ehemaligen Mitarbeitern besetzt.

Nach erfolgreicher Neuausrichtung der Stiftung zieht sich Albrecht Wandel zurück und übergibt die Geschickte an seine Tochter Katharina Wandel-Kretzschmar und ihre Vorstandskollegen. 

Vorstandschaft:
-    Katharina Wandel-Kretzschmar (Vorsitzende)
-    Rolf Trieflinger
-    Andreas-Christoph Beyertt
Beirat:
-    Hans Funk
-    Rainer Grözinger
-    Frank Kretzschmar

Im Jahr 2023 wird gemeinsam mit der Nachfolgefirma von Wandel & Goltermann, der VIAVI Solutions, das 100-jährige Bestehen gefeiert. Über mehrere Tage hinweg gibt es verschiedene Veranstaltungen in Eningen und im W&G Museum in Pfullingen. 

Förderschwerpunkt / Satzung

Nach § 2 der Stiftungssatzung verfolgt die Wandel & Goltermann Foundation ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Bildung und Volksbildung einschließlich der Studentenhilfe.

§1 Name, Rechtsform, Sitz
  1. Die Stiftung führt den Namen Wandel & Goltermann – Foundation.

  2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in D-72793 Pfullingen.
§2 Zweck der Foundation und Gemeinnützigkeit

 Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Bildung und Volksbildung einschließlich der Studentenhilfe..

  1. Der Zweck dieser Foundation soll einerseits die Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre auf dem Gebiet der interkulturellen Kommunikation, insbesondere in Verbindung mit der Auswirkung moderner Kommunikationstechniken, andererseits die Unterstützung begabten Nachwuchses für wissenschaftliche Arbeiten, Veranstaltungen und Projekte, wie Fach- und Abschlussarbeiten, Dissertationen usw. auf dem genannten oder nahestehenden Arbeitsgebiet sein. Besonders gefördert werden auch Forschung und Lehre an den nachrichtentechnischen Lehrstühlen sowie begabte Diplomanden und Doktoranden über die jeweilige Hochschule durch Zuschüsse zu wissenschaftlichen Arbeiten.

    Begünstigt werden vorzugsweise Studenten, Mitarbeiter und Institute der Reutlingen University und der technischen Universität Stuttgart. Daneben obliegt der Foundation der Aufbau und die Betreuung des Firmenarchivs der früheren Firma Wandel & Goltermann für den Zeitraum 1923 bis 1998.

  2. Die Foundation ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

  3. Die Mittel der Foundation dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Foundation.

  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Foundation fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Vermögen der Foundation
  1. Das Vermögen der Foundation beträgt (zunächst) DM 1.000.000,-- (eine Million DM). Es wurde in Teilbeträgen bis 1988 zur Verfügung gestellt.

  2. Dem Vermögen der Foundation wachsen alle Zuwendungen zu, die dazu bestimmt sind.

  3. Das Vermögen der Foundation und eventuelle Zustiftungen sind in ihrem Wert zu erhalten. Im Rahmen des steuerrechtlich Zulässigen kann die Foundation daher Teile der Erträge dem Vermögen der Foundation zuschlagen oder in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO einstellen.

  4. Wenn der Stifterwille nicht anders zu verwirklichen ist, können auf einstimmigen Beschluss des Vorstandes Teile des Vermögens der Foundation angegriffen werden. Durch eine solche Maßnahme muss der Fortbestand der Foundation jedoch für angemessene Zeit trotzdem gewährleistet sein. In den Folgejahren ist der so eingesetzte Betrag jedoch soweit wie möglich wieder dem Vermögen der Foundation zuzuführen.
§4 Mittelverwendung, Geschäftsjahr
  1. Die Foundation erfüllt ihre Zwecke grundsätzlich aus den Erträgen ihres Vermögens und aus dazu bestimmten Zuwendungen von Stiftern oder Dritten.
  2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§5 Organe der Foundation
  1. Organe der Foundation sind
    a. der Vorstand und
    b. der Beirat.

  2. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie können Ersatz der ihnen aus dieser Tätigkeit entstandenen Kosten beanspruchen.

  3. Der Vorstand ist berechtigt, eine dem Umfang des Tagesgeschäfts entsprechende hauptamtliche Geschäftsführung (ohne Organstellung) und ggf. Hilfskräfte zu bestellen bzw. anzustellen. Der Geschäftsführer soll nicht Mitglied eines Organs der Foundation sein.
§6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus bis zu vier Mitgliedern.

  1. Bestellung
    a) Die Mitglieder des Vorstandes werden auf unbestimmte Zeit von den Stiftern bestellt.
    b) Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist binnen 3 Monaten durch die verbliebenden Vorstandsmitglieder ein Nachfolger zu bestellen.

  2. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Er sollte nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr, zusammentreffen.
§7 Rechte und Pflichten des Vorstands
  1. Der Vorstand vertritt die Foundation gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch seinen Vorsitzenden zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden, im Verhinderungsfall einer der beiden Vorgenannten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

  2. Der Vorstand verwaltet die Foundation nach Maßgabe des Stiftungszwecks und dieser Satzung. Dazu gehören insbesondere:
    a) die Verwaltung des Vermögens der Foundation,
    b) die Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel der Foundation,
    d) gegebenenfalls die Bestellung einer hauptamtlichen Geschäftsführung einschließlich Erlass einer diesbezüglichen Geschäftsordnung,
    e) gegebenenfalls die Anstellung weiterer Hilfskräfte.
§8 Beschlussfassung des Vorstandes
  1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Er beschließt mit einfacher Mehrheit.

  2. Beschlüsse, die nicht eine Zweckänderung der Foundation, die Aufhebung oder Auflösung betreffen, können auch im schriftlichen oder telefonischen Verfahren gefasst werden. Bei schriftlichen Abstimmungen gilt Schweigen innerhalb von 6 Wochen seit Aufforderung als Ablehnung.

Förderanträge

Anträge auf Fördermittel sind per E-Mail oder schriftlich an die Wandel & Goltermann Foundation, Pfullingen, zu stellen. Nicht dem Stiftungszweck entsprechende Anfragen werden generell nicht beantwortet.

Antrag

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